Feuerwerksverbot in Teilen der Eichstätter Altstadt

Hotel Tipps

Internationaler Museumstag in Ingolstadt

Am Internationalen Museumstag am Sonntag, 17. Mai haben die städtischen Museen und das AUDI museum mobile bei freiem Eintritt geöffnet. Mit einem abwechslungsreichen Begleitprogramm sind...

Frauenbund lädt zu begleitetem „Basenfasten“ ein

Zum bewussten gesunden Essen, Abnehmen und Genießen lädt eine Zeit des „Basenfastens“ des Eichstätter Diözesanverbands des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) ein. Ein oder zwei...

Community Music startet in Ingolstadt

Im Rahmen der stadtdramaturgischen Arbeit von Lisa Schacher lädt Sezgin Inceel zum Singen und gemeinsamen Musizieren ein! Ob allein oder in der Gruppe, mit...

weitere Artikel

Teilen

Da das Jahresende und damit auch die Silvester-Feierlichkeiten immer näher rücken, möchte die Stadt Eichstätt auf die geltenden Regelungen rund um Feuerwerkskörper aufmerksam machen.

Nach den Bestimmungen der 1. Sprengstoffverordnung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden (von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, also insbesondere im Bereich Domplatz und Leonrodplatz, ist das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern generell verboten.

Bereits seit 2020 gilt zusätzlich die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung während der Silvesterveranstaltungen in der Stadt Eichstätt“. Diese trat in Kraft, nachdem die Jahre zuvor besonders rund um den Marktplatz nicht nur
Sachbeschädigungen auftraten, sondern auch immer wieder Menschen gefährdet wurden. Außerdem ist der Brandschutz innerhalb des historischen Altstadtensembles zu beachten. Nach dieser Verordnung der Stadt Eichstätt ist das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern auch im Bereich Marktplatz, Marktgasse und Gabrielistraße verboten.
Die Bereiche werden über entsprechende Hinweis-Schilder gekennzeichnet. Die Stadt Eichstätt bittet vor allem in diesen besonderen Zeiten um Verständnis und um gegenseitige
Rücksichtnahme.

Die Sicherheitsverordnung und auch der Übersichtsplan zum betroffenen
Gebiet stehen auf der Homepage der Stadt Eichstätt unter www.eichstaett.de/ortsrecht-verordnungen zur Verfügung. (st-ei)

Anzeige