SWI unterstützen von Gaspreisbremse benachteiligte Vereine

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Die gesetzlichen Vorschriften zur Umsetzung der Gaspreisbremse sind sehr umfangreich und komplex. Unter anderem ergibt sich daraus, dass als Basis für die Entlastung Verbrauchswerte aus den Jahren der Corona-Pandemie herangezogen werden müssen. Allerdings sind – speziell für einige Verbraucher – in diesen Zeitraum lockdownbedingt Phasen mit geringen Verbräuchen gefallen, was einen entsprechend niedrigen Entlastungsbetrag zur Folge hat. Dies kann dazu führen, dass sich vor allem von der Pandemie besonders betroffene gemeinnützige Vereine benachteiligt fühlen, denn eine nachträgliche Korrektur der zu Grunde liegenden Jahresverbrauchsprognose ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Gemeinnützigen Vereinen, die von dieser Konstellation betroffen sind, kommen die Stadtwerke Ingolstadt deshalb aus Kulanz entgegen und stocken den Entlastungsbetrag aus eigenen Mitteln auf. „Die zahlreichen gemeinnützigen Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir sind uns gerade in diesem Bereich unserer Verantwortung als regionaler Versorger bewusst und springen gerne für diese Gruppe von Verbrauchern ein, die es während der Corona-Pandemie ohnehin schon sehr schwer hatte“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Matthias Bolle.

Betroffene Vereine, aus dem Kundenkreis der SWI, können sich bis 31. Juli per E-Mail unter
kundenservice@sw-i.de melden. Gerne prüfen die Stadtwerke dann, ob die intern festgelegten Voraussetzungen für eine zusätzliche Entlastung gegeben sind. Sollte das Gesamtvolumen der Anfragen die zur Verfügung stehende Summe übersteigen, behalten sich die SWI vor, gegebenenfalls einen anteiligen Betrag auszuzahlen. (swi)

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