Inklusions-Spielgerät für alle

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Rechtzeitig zum Start in die Spielplatz-Saison bietet die Stadt Neuburg ein weiteres inklusives Spielgerät an. Nach dem Rollstuhl-Karussell am Grabenspielplatz gibt es an der Paul-Winter-Straße ab sofort eine Rollstuhl-Wippe. Beide Geräte sind bewusst für behinderte aber auch nichtbehinderte Kinder konzipiert, weshalb ein echtes Miteinander möglich ist. Die Wippe eines spezialisierten Anbieters kostete samt fachgerechtem Einbau rund 8.500 Euro. Ein besonderer Dank gilt dem benachbarten AWO-Sozialzentrum, das sich finanziell beteiligt hat.

„Im Rahmen einer großen Bestandsaufnahme unserer 42 Neuburger Spielplätze haben wir uns zum Ziel gesetzt, künftig mehr inklusive Spielgeräte anzubieten“, erzählt Stadtrat und Spielplatzreferent Matthias Enghuber und ergänzt: „Neben der reinen Anschaffung ist mir wichtig, dass auch der Zugang zum Platz selbst gut funktioniert“. Tatsächlich bietet der Spielplatz an der Paul-Winter-Straße eine unmittelbare Haltemöglichkeit für Autos und einige Schritte entfernt gibt es eine Stadtbushaltestelle. Zudem wurde die Eingangssituation von den Städtischen Betrieben so umgebaut, dass keinerlei Barrieren mehr bestehen.

Stadtrat Ralph Bartoschek hat sich als Sozialreferent von Anfang an in das Vorhaben eingebracht: „Mir ist wichtig, dass sich alle Kinder zwangslos begegnen können und erkennen, das Spaß an der Bewegung und Miteinander nicht davon abhängen, ob man mit einer Behinderung zurechtkommen muss. Wir sind hier auf dem richtigen Weg und sollten gemeinsam an einer Angebotserweiterung arbeiten.“

Da die Anschaffung sogenannter Inklusions-Spielgeräte vergleichsweise kostspielig ist, rufen die Stadträte Enghuber und Bartoschek dazu auf, dem Spendenbeispiel der Arbeiterwohlfahrt zu folgen: „Wir freuen uns über jeden Beitrag, haben wir doch noch einiges vor“ betont Matthias Enghuber.

Sicherheit steht an erster Stelle

Eltern dürfen sich übrigens darauf verlassen, dass die 42 Spielanlagen im Stadtgebiet bestens in Schuss sind. So werden neben einer jährlichen Generalinspektion monatliche Funktionskontrollen und wöchentliche Sichtkontrollen durchgeführt. Selbstverständlich entsprechen alle Geräte den strengen gesetzlichen Anforderungen. (st-nd)

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