Radler, Rücksicht, Regeln

Hotel Tipps

Kabarett, Musik und Kinderprogramm im Winter

Bereits zum zwölften Mal veranstaltet die Stadt Pfaffenhofen ihre Winterbühne, die am 30. November mit einem Nachholtermin aus der letzten Saison startet. Kulturbegeisterte können...

Reihe Geistiger Mittagstisch startet am 17. Mai

„Im Herbst des Barock. Eichstätts Kultur, Kunst und Handwerk des 18. Jahrhunderts“ ist das Thema einer Sonderausstellung, die derzeit im Domschatz- und Diözesanmuseum zu...

Mitentscheiden über ein Kunstwerk für Eichstätt

Eichstätt soll ein Kunstwerk erhalten. Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) haben 14 Entwürfe angefertigt – und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt dürfen...

weitere Artikel

Teilen

Der Radverkehr gewinnt in Ingolstadt weiter an Bedeutung. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Unfallzahlen, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Herausforderung bleibt.

Die Zahl der Fahrradunfälle stieg 2025 von 415 auf 451 Fälle an. Besonders das sogenannte Geisterradeln, also das Befahren von Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Geisterradler gelten in Ingolstadt als eine der Hauptursachen für Unfälle im Radverkehr.

Zudem erreichen die Stadt Beschwerden aus der Bürgerschaft über zunehmende Regelverstöße und ein schwindendes Miteinander auf Ingolstadts Radwegen. Die Stadt nimmt das zum Anlass über die wichtigsten Regeln aufzuklären.

Geh- und Radwege – Welche Wege dürfen befahren werden?
In Ingolstadt gibt es oft Missverständnisse bei der Nutzung von Geh- und Radwegen. Wenn das Schild Radweg, Getrennter Geh- und Radweg oder Gemeinsamer Geh- und Radweg zu sehen ist, besteht eine Radwegebenutzungspflicht. Es darf immer nur der Radweg auf der rechten Seite benutzt werden. Linke Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch ein Schild für diese Richtung freigegeben sind. Ansonsten sind Radfahrer als sog. Geisterradler unterwegs.

Bei Gehwegen mit dem Zusatz „Rad frei“ ist das Radfahren erlaubt, aber nur langsam. Fußgänger haben Vorrang. Es besteht keine Pflicht, auf dem Gehweg zu fahren, es kann auch auf der Straße geradelt werden. Die meisten Gehwege in Ingolstadt sind normale Gehwege ohne Zusatz „Radfahrer frei“. Kinder bis acht Jahre müssen, ältere Kinder bis zehn Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.

Auf- bzw. Ableitung von Radwegen – Sicherheitsrisiko bei Benutzung entgegen der Fahrtrichtung
Die Auf- bzw. Ableitung eines Radweges dient der sicheren und eindeutigen Führung des Radverkehrs beim Wechsel zwischen einem baulich getrennten Radweg und der Fahrbahn. Sie ermöglicht Radfahrerinnen und Radfahrern einen geordneten Übergang. Allerdings ist in Ingolstadt zu beobachten, dass die Ableitungen teilweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung genutzt werden. Dies führt zu Konflikten und erhöht das Sicherheitsrisiko für Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Ableitung regelkonform befahren. Die vorgesehenen Fahrtrichtungen sind durch Radpiktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Erscheint ein Piktogramm spiegelverkehrt, weist dies darauf hin, dass der Weg entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung befahren wird.

Fahrradstraße – Was war das nochmal?
In Ingolstadt gibt es Fahrradstraßen, die zusammen mehr als acht Kilometer lang sind. Aber was ist eine Fahrradstraße eigentlich? Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die hauptsächlich für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht ist. In Ingolstadt gibt es nur unechte Fahrradstraßen. Das bedeutet, dass Autos dort fahren dürfen, aber sie müssen auf die Radfahrerinnen und Radfahrer Rücksicht nehmen. Autos dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährden oder behindern. Das heißt auch, dass Autos nicht drängeln dürfen, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen sind Autos Gäste. Alle Fahrzeuge dürfen dort höchstens 30 km/h fahren.

Radeln durch die Fußgängerzone – Was gilt in Ingolstadt?
Die Fußgängerzone in Ingolstadt ist besonders im Sommer voller Menschen. Morgens bis 10:30 Uhr und abends ab 20 Uhr dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone fahren. Das ist erlaubt, weil am Beginn der Fußgängerzone ein Zusatz angebracht ist. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen zu diesen Zeiten besonders auf Fußgänger achten und dürfen sie nicht gefährden oder behindern. Wenn nötig, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer warten. Sie dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Radfahren über den Zebrastreifen – Ist das erlaubt?
Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer Vorrang vor dem Kfz-Verkehr auf der Straße haben möchten, müssen sie vom Rad absteigen und über die Straße schieben. Leider herrscht immer noch der Irrtum unter den Radfahrerinnen und Radfahrern, dass sie einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren dürfen wie Fußgängerinnen und Fußgänger. Das kann oft zu brenzligen Situationen führen, da für den Kfz-Verkehr manchmal erst spät zu erkennen ist, ob ein Radfahrer den Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht. (st-in)

Anzeige