Böllerverbot Willibaldsburg und Schloss Neuburg

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Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um alle bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Raketen, Böller und Funkenflug, insbesondere auch die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen, führen zu erhöhter Brandgefahr und gefährden die historischen Gebäude erheblich. Zahlreiche Schlossparks stehen zudem unter Natur- oder Landschaftsschutz. Die weitläufigen Parkanlagen sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Lärm, Lichtblitze und Rauchentwicklung durch Feuerwerk führen bei Tieren zu erheblichem Stress, Desorientierung und Fluchtreaktionen, die insbesondere in der winterlichen Jahreszeit gravierende Folgen haben können.

Foto: Ulrich Pfeuffer

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr einige Schlossplätze und Anlagen nicht zugänglich: So ist der Innenhof im Schloss Neuburg an Silvester nicht zugänglich. Die Zugänge zur Willibaldsburg werden bereits am Abend des 30. Dezember geschlossen und bleiben dies bis einschließlich 1. Januar.

Eine detaillierte Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.

Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Regelungen zu halten und außerdem mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden. (bsv)

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