Förderung des Sports: Antragsfrist für Vereinspauschale verlängert

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Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen grundsätzlich bis spätestens zum 1. März des Förderjahres beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

Wie das Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, wurde die Antragsfrist für die Abgabe der Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 nun ausnahmsweise um zwei Wochen bis zum 15.03.2023 verlängert.

Den Vereinen wurde damit mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern verbundenen Änderungen gegeben.

„Bei dieser Frist handelt es sich aber um eine sog. Ausschlussfrist, d.h. eine weitere Ausnahme- oder Härtefallregelung kommt nicht in Betracht“, so Corinna Wilkendorf vom Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen.

Für Rückfragen, Informationen oder weitere Fragen steht Corinna Wilkendorf unter Tel. 08441 27-452 oder E-Mail corinna.wilkendorf@landratsamt-paf.de gerne zur Verfügung.

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