Das Fahrrad darf in Ingolstadt ab 29. Juli mit in den Bus

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Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus kann ein Beitrag zur Verkehrswende sein. Mit Beginn der Sommerferien ist die Fahrradmitnahme auf allen innerstädtischen Buslinien im Stadtgebiet Ingolstadt kostenlos möglich. Allerdings haben Kinderwagen,
Rollstühle und Rollatoren Vorrang: Um das Projekt im Alltag erfolgreich umzusetzen,
ist das rücksichtsvolle Verhalten aller Fahrgäste entscheidend. Ein Pilotversuch zur Fahrradmitnahme im Bus ist seit 2015 auf der Linie 60 ohne Nutzungskonflikte verlaufen.
Der Aufsichtsrat der Stadtbus Ingolstadt hat daher entschieden, dass ab 29. Juli 2023 alle innerstädtischen Buslinien für die kostenlose Fahrradmitnahme geöffnet werden. Die Fahrradmitnahme erfolgt zunächst testweise für ein Jahr bis zum Ende Juli 2024, in dieser Zeit werden die Erfahrungen und auch mögliche Konfliktsituationen sorgfältig ausgewertet.

Die Fahrradmitnahme ist nicht auf den sogenannten Regionallinien möglich, die von den benachbarten Landkreisen in die Stadt Ingolstadt und umgekehrt fahren. Bürgermeisterin Petra Kleine, zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der SBI, begrüßt die neue Regelung: „Als Klimabürgermeisterin unterstütze ich die Stärkung des Umweltverbunds, die Mitnahme von Fahrrädern auf den innerstädtischen Buslinien liefert einen wertvollen Beitrag dazu.“
Die Kooperation mit dem ÖPNV bietet darüber hinaus erhebliches Potenzial, den
Umweltverbund für beide Verkehrsträger durch weitere Maßnahmen zu verbessern.

Dazu zählt die Optimierung der Infrastruktur zum Fahrradabstellen an den Haltestellen. Zudem soll der Radverleih auch in die INVG/VGI-App integriert werden.

Die Rahmenbedingungen für die Fahrradmitnahme im Bus im Detail (für die Bahnen gelten
die jeweiligen Beförderungsbedingungen):
• Fahrradmitnahme nur dann, wenn ausreichend Platz im Bus vorhanden ist:
– Nicht während der Hauptverkehrszeit von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr von Montag bis
Freitag
– Nicht, wenn der Platz für Rollstuhlfahrer, Rollatoren oder Kinderwagen benötigt
wird
– Nur für „normale“ Fahrräder; keine Lastenfahrräder, Tandems, Dreiräder etc.
• Fahrradmitnahme kostenlos, um bei Konflikten bezüglich des zur Verfügung stehenden
Platzes den Vorrang von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren sicher stellen zu können.
• Sicherungspflicht der Fahrräder durch den Besitzer und zusätzlich mittels Schlaufe; Freihalten der Einstiegsbereiche und der Durchgänge
• Weisungsrecht des Fahrpersonals bei drohenden Konflikten oder bei mangelnder Sicherung des Fahrrades

SBI-Geschäftsführer Dr. Robert Frank weist auf das Gebot der Rücksichtnahme hin: „Wir sehen den ÖPNV als Partner für das Radfahren und wollen uns daher im Stadtgebiet Ingolstadt für die Mitnahme von Fahrrädern öffnen – klar ist aber auch, dass es kein Recht auf Mitnahme gibt, sondern vielmehr die Möglichkeit zur Mitnahme dann, wenn genügend Platz im Bus ist. Und natürlich haben Fahrgäste mit Mobilitätshilfen wie Rollstuhl und Rollator sowie Kinderwägen immer Vorrang, ich vertraue auf die Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme aller Fahrgäste.“ (invg)

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