Deutschland ist Gastgeber der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft. Die Spiele können im Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. Das hat das Bundeskabinett mit der „Public Viewing Verordnung“ beschlossen. Sie gibt Kommunen die Möglichkeit, während der Fußball-EM im Juni und Juli auch über 22 Uhr hinaus Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen und damit Ausnahmen von den sonst üblichen Lärmschutzstandards zuzulassen.
Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf begrüßt diese Entscheidung und kündigt an, dass die Stadtverwaltung Ingolstadt dahingehende Anträge aus der Gastronomie im Rahmen der zulässigen Ausnahme genehmigen werde.
Um die bundesweite Ausnahmeregel nutzen zu können, müssen Gastronomiebetriebe einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt (E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de) auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit stellen.
Die Ausnahmeregelung soll sich über die gesamte Dauer der Fußball-EM von 14. Juni bis 14. Juli 2024 erstrecken – rund die Hälfte der Spiele beginnt erst um 21 Uhr.
Nach dem Bundeskabinett müssen die Länder der Verordnung noch zustimmen. Vergleichbare Verordnungen gab es bereits bei früheren Großereignissen. (st-in)